Jetzt Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen in Wädenswil unterschreiben​

Ziel der Initiative ist es, den Anteil an Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern – wie Genossenschaften, die nach dem Prinzip der Kostenmiete arbeiten – bis 2050 auf mindestens 15 % aller Mietwohnungen in Wädenswil zu erhöhen. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt von dieser Berechnung ausgenommen. Der Stadtrat ist verpflichtet, dem Gemeinderat alle zwei Jahre über die Entwicklung Bericht zu erstatten.

Warum diese Initiative

Wädenswil soll eine attraktive Wohn- und Gewerbestadt für die gesamte Bevölkerung sein. Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete, wie sie von Baugenossenschaften, der Stadt und anderen gemeinnützigen Trägern angeboten werden, sind deutlich günstiger als vergleichbare Objekte auf dem freien Markt. Deshalb sollen sie gefördert werden, damit Wohnen in Wädenswil für Menschen aller Einkommensstufen erschwinglich bleibt. Da gemeinnützige Bauträger in der Regel ihre Mittel vollständig wieder in die Liegenschaften investieren, werden diese langfristig gut unterhalten und nachhaltig weiterentwickelt.

Wohnungsbau nach dem Prinzip der Kostenmiete ist somit sozial gerecht, ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich nachhaltig. Die Erhaltung einer guten Durchmischung der verschiedenen Bevölkerungsschichten in Wädenswil ist wichtig. Das stärkt den sozialen Zusammenhalt und trägt entscheidend zu einem lebendigen und solidarischen Gemeinwesen bei.

Initiativtext

Argumentarium

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt des Kantons Zürich ist dramatisch. In den letzten 25 Jahren sind die Mieten um 68 Prozent gestiegen. Immer mehr Wohnungen gehören börsenkotierten und teils dubiosen Immobilienfirmen, die auf möglichst viel Rendite aus sind. Um ihre Mieteinnahmen zu maximieren, reissen sie Liegenschaften unnötig ab oder sanieren Wohnungen rein oberflächlich.

Die Folge: Langjährige Mieter:innen werden aus ihrem Zuhause, aus ihrem Quartier oder sogar ihrer Gemeinde verdrängt, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Bezahlbarer Wohnraum verschwindet und mit ihm die soziale Vielfalt, die den Kanton Zürich ausmacht.

Viele Gemeinden arbeiten mit Fonds oder Genossenschaften zusammen.
Kaufen sie Immobilien und vergeben sie im Baurecht, profitieren sowohl Gemeinde als auch Steuerzahlende: Baurechtszinsen sichern Einnahmen, die Wertsteigerung bleibt öffentlich, und Subventionen für teure Wohnungen werden überflüssig.
Damit gemeinnützige Bauträger die Nachfrage besser decken können, sollen Städte und Gemeinden sie durch Baurechte, Bürgschaften oder zinsgünstige Darlehen unterstützen.
Die Finanzierung von Initiativen für bezahlbaren Wohnraum erfolgt meist durch öffentliche Mittel, moderate Mieterbeiträge und private Investitionen, die staatlich gefördert werden. Der öffentliche Sektor spielt dabei eine zentrale Rolle.

Staatliche Subventionen: Der Staat kann Gelder bereitstellen, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern oder bestehende Wohnungen zu subventionieren. Dies kann geschehen durch:

  • Direkte finanzielle Unterstützung für Bauprojekte
  • Steuererleichterungen für Investoren
  • Direkte Mietzuschüsse für einkommensschwache Haushalte

Die Kosten für die Umsetzung einer solchen Initiative hängen stark von der konkreten Ausgestaltung ab.

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum kann durch staatliche Subventionen, öffentliche Investitionen, Umlagen oder private Beteiligungen finanziert werden.
Die Kosten und Wirkungen hängen von der konkreten Ausgestaltung ab: Mehr Neubauten erhöhen das Angebot und stabilisieren Mieten, während Mietzuschüsse direkt Haushalte entlasten, aber den Staat stärker belasten.
In der Regel braucht es eine Kombination aus staatlicher Förderung und öffentlichen Investitionen, um nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Die 2014 aus der Auflösung von «Pro Wädenswil» bereitgestellten 3 Mio. Franken für günstigen Wohnraum bestehen bis heute lediglich als Rahmenkredit. Das Geld floss in den allgemeinen Finanzhaushalt der Stadt Wädenswil. Um die 3 Mio gemäss Volkswillen einzusetzen, muss der Stadtrat ein geeignetes Projekt in die Wege leiten. Diese Wohninitiative wird mithelfen, dies nach 12 Jahren umzusetzen.

Teilweise ja – aber nur, wenn es sich um Wohnungen handelt, die wirklich bezahlbar sind und nicht um Renditeobjekte mit überhöhten Mieten. Diese Voraussetzung erfüllen vor allem Wohnbaugenossenschaften.
Bis Ende 2020 wurde in der Schweiz deutlich mehr gebaut, als es der Zuwanderung entsprach. Dennoch stieg die Leerwohnungsziffer auf den zweithöchsten Stand aller Zeiten – und trotzdem nahmen die Mieten weiter zu, obwohl sie aufgrund der historisch tiefen Zinsen eigentlich hätten sinken müssen.
Das zeigt: Auf dem Wohnungsmarkt setzt sich zunehmend die Angebotsmarktmiete durch, bei der die Vermieter die Preise diktieren können. Dies geschieht, weil das grundsätzlich gute Mietrecht zu wenig konsequent durchgesetzt wird.

Zahlungskräftige Zuwanderung kann zu steigenden Mieten beitragen, wenn höhere Zahlungsbereitschaft den Markt beeinflusst.
Zugleich erzielen zunehmend Immobilienunternehmen – teilweise mit ausländischem Kapital – Gewinne aus steigenden Mietpreisen.
Ein weiterer Faktor ist, dass die in der Verfassung verankerte Begrenzung der Mieten in der Praxis nur eingeschränkt wirksam ist und bislang keine umfassende Kontrolle der Renditen bei Mietobjekten besteht.

Zwar begrenzt das Schweizer Mietrecht mit dem Renditedeckel die Bodenrente, – also den leistungsfreien Ertrag auf dem Boden –, doch die fehlende Renditenkontrolle ermöglicht faktisch Marktmieten.

Bei Mieter:innenwechseln werden die Angebotsmieten illegal erhöht, was 10,5 Milliarden Franken Mehrkosten für die Mietenden pro Jahr verursacht. Das sind 370 Franken pro Wohnung und Monat! Das wirkt wie ein volkswirtschaftlicher Staubsauger und ist der Kaufkraft-Killer Nummer Eins. Das macht die Mietenden zur Milchkuh der Nation.

Mieterinnen und Mieter müssen aktuell selbst gegen Missbräuche im Mietrecht vorgehen, was viele aufgrund der Sorge, ihre Wohnung zu verlieren, davon abhält. Es wäre daher sinnvoll, ein staatliches Kontrollorgan einzurichten – ähnlich wie bei der AHV oder der Mehrwertsteuer – das die Umsetzung des Mietrechts überwacht und somit die Verantwortung nicht allein den Mietenden überlässt.

Die «Lex Koller» regelt grundsätzlich den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. So war es ursprünglich Ausländern ohne Wohnsitz in der Schweiz nicht erlaubt, Wohnimmobilien zu erwerben. Seit 2005 dürfen aber Ausländerinnen und Ausländer Anteile an börsennotierten Schweizer Immobiliengesellschaften erwerben und machen rege davon gebraucht. Leider wurde 2014 eine durch Jacqueline Badran angestrebte Verschärfung des Gesetzes nicht unterstützt.

Wenn Gemeinden Immobilien kaufen und im Baurecht abgeben, ist das immer ein lukratives Geschäft für die Steuerzahlenden: die Baurechtszinsen sind eine sichere Einnahmenquelle, Wertsteigerung der Immobilien bleibt im Volksvermögen und die Gemeinden sparen viel Geld, mit dem sie heute teure Wohnungen, durch das zur Verfügungstellung der Infrastruktur, subventionieren müssen.

Die Initiative erlaubt unseren Gemeinden, vorausschauend zu handeln – für Familien, Rentnerinnen und Rentner und künftige Generationen. Sie sorgt dafür, dass die Bevölkerung nicht aus ihren Gemeinden verdrängt wird, weil immer mehr Leerkündigungen ausgesprochen werden. Wer die Heimat bewahren will, stimmt Ja.

Ja, aber die Öffentlichkeit, wir Steuerzahler: innen, bezahlen die benötigte Infrastruktur wie Strassen, Schulhäuser, Kindergärten, Abfallentsorgung, Unterhalt der Infrastruktur usw.

Jeder Neubau mit überteuerten Wohnungen kostet uns Steuerzahler viel Geld, aber der Profit aus der Vermietung fliesst vollumfänglich an die Immobilienbranche.

Die Immobilienbranche ist somit die mit Abstand am meisten subventionierte Branche, die wir haben. Jede steuerfinanzierte, subventionierte Infrastruktur in Schulen, öffentlichen Verkehr, Strassen, Parks und so weiter, erhöht wiederum den Ertragswert der Immobilien.

Das stimmt, hat aber auch Folgen für andere Bevölkerungsgruppen: Jugendliche, die nicht mehr bei den Eltern wohnen können, aber in der Stadt bleiben möchten, sowie Seniorinnen und Senioren, die aus zu großen Wohnungen oder Häusern ausziehen müssten, sich aber kleinere, deutlich teurere Wohnungen nicht leisten können. Dadurch werden auch größere, bezahlbare Wohnungen für Familien blockiert.
Zudem entstehen bei vielen Zugezogenen nur selten soziale Bindungen zum neuen Wohnort, was sich besonders auf Vereine und Organisationen auswirkt, die auf Freiwilligenarbeit angewiesen sind.

Was bedeutet das konkret? Es geht darum, wem welches Eigentum in der Stadt Wädenswil gehört. Im April 2025 haben wir dazu eine Anfrage an den Stadtrat eingereicht. Trotz einer Frist von drei Monaten liegt bis heute leider keine Antwort vor.

Konkret möchten wir wissen:
Wie haben sich die Eigentumsverhältnisse des Wohnungsbestandes in Wädenswil seit 2010 entwickelt?

Wir bitten um Aufschlüsselung nach folgenden Eigentümer-Kategorien:

  1. Öffentliche Hand (nach Möglichkeit aufgeschlüsselt in Gemeinde und übriges öffentliches Eigentum)
  2. Wohnbaugenossenschaften
  3. Übrige private Gesellschaften (aufgeschlüsselt in Gesellschaften, Pensionskassen und Anlagestiftungen, Vereine & übrige private Stiftungen sowie Religionsgemeinschaften)
  4. Natürliche Personen (ohne Stockwerkeigentum)
  5. Stockwerkeigentum, damit die Zahlen mit veröffentlichten Daten anderer Gemeinden vergleichbar sind

Da wir bislang keine Antwort erhalten haben, gehen wir davon aus, dass ein wachsender Anteil des Eigentums auf Punkt 3 – Übrige private Gesellschaften – entfällt. Wo Zahlen verfügbar sind, zeigt sich dieser Trend bereits deutlich.

Wir sind der Ansicht, dass die Eigentumsverhältnisse neu gestaltet werden müssen: Die Bodenrente sollte denen zugutekommen, die den Boden nutzen und von ihm abhängig sind, also der Bevölkerung, und nicht ausländischen Immobilienkonzernen.

Wenn Gemeinden Immobilien kaufen und im Baurecht vergeben, ist dies ein wirtschaftlich vorteilhaftes Modell für die Steuerzahlenden: Die Baurechtszinsen stellen eine sichere Einnahmequelle dar, die Wertsteigerung der Immobilien bleibt im öffentlichen Besitz, und die Gemeinden sparen Mittel, die sonst für die Subventionierung teurer Wohnungen und die Bereitstellung von Infrastruktur aufgewendet werden müssten.

Die Initiative ermöglicht der Stadt, vorausschauend zu handeln – zugunsten von Familien, Seniorinnen und Senioren sowie künftigen Generationen. Sie trägt dazu bei, dass die Bevölkerung nicht aus ihren Gemeinden verdrängt wird, etwa durch zunehmende Leerkündigungen. Wer die lokale Gemeinschaft und die Heimat erhalten möchte, unterstützt diese Initiative.

Darüber hinaus sollten die Eigentumsverhältnisse grundsätzlich überdacht werden: Die Bodenrente sollte denen zugutekommen, die den Boden nutzen und davon abhängig sind – also der Bevölkerung – und nicht ausländischen Immobilienkonzernen.

Hier ein Beispiel aus Zürich: trotz des intensiven Baus stagnieren die Genossenschaften in Zürich bei 25 Prozent, während die kommerziellen institutionellen Anbieter – also börsenkotierte Immobilienfirmen und Fonds – in den letzten zwölf Jahren auf 33 Prozent gestiegen sind.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Situation in Wädenswil ähnlich ist.

Aufstockungen stoßen an ihre Grenzen, da die vorhandene Infrastruktur dadurch häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird. Zudem tragen sie nur begrenzt zur Entlastung der hohen Mieten bei, wenn bestehende teure Wohnungen durch zusätzliche hochpreisige Einheiten erweitert werden.

Initiativkomitee

Präsidentin Initiativkomitee

Corinna Martinelli

Corinna Martinelli

Gemeinderätin, Mitglied Raumplanungskommission, Vorstandsmitglied

Vizepräsident Initiativkomitee

Antonio Finger

Antonio Finger

Präsident SP Wädenswil

Peter Huber

Peter Huber

Gemeinderat, Mitglied Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission, Vize-Fraktionspräsident

René Neumayr

René Neumayr

Gemeinderat, Mitglied Bürgerrechtskommission

Patrick Reust

Patrick Reust

Gemeinderat, Mitglied Sachkommission, Leitung So-Redaktion

Karin Signer

Karin Signer

Gemeinderätin, Mitglied Raumplanungskommission, Vorstandsmitglied

Riccardo Sparapani

Riccardo Sparapani

Gemeinderatskandidat

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